Goldblum and Partners
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Was die Firma ist
Goldblum and Partners ist eine unabhängige, von Marcus Altenburg als Managing Partner geführte Schweizer Treuhandkanzlei für internationale Unternehmensstrukturen, Finanzmarktrecht und Insolvenzberatung. Die Firma hat Büros in fünf Schweizer Städten: Zug, Zürich, Lugano (Ticino), Genf und Bern. Sie arbeitet in fünf Sprachen: Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Italienisch, was die Ausrichtung auf grenzüberschreitend tätige Unternehmen und internationale Geschäftsmodelle unterstreicht. Die Kanzlei beschreibt sich als owner-managed und unabhängig, nicht Teil eines globalen Netzwerks, mit der Konsequenz, dass Entscheidungen vor Ort getroffen werden und Gebühren in der Firma bleiben.
Wofür man sie beizieht
Goldblum betreut Gesellschaften, die in finanzielle Schieflage geraten sind und ein Instrumentarium zur Rettung, Reorganisation oder geordneten Auflösung suchen. Wer hierherlandet, steht typischerweise vor einer der drei Situationen, die das revidierte Obligationenrecht (Art. 725 OR) definiert: drohende Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust (wenn die Hälfte von Aktienkapital und Reserven nicht mehr gedeckt ist) oder Überschuldung (wenn Verbindlichkeiten die Aktiven übersteigen). Die Firma nennt als erste Adressaten die Verwaltungsräte selbst, denen bei fehlerhafter Reaktion auf diese Tatbestände persönliche Haftung droht. Goldblum beschreibt seine Arbeit so: „In der finanziellen Schieflage behalten Sie umso mehr Optionen, je früher Sie handeln, und die Pflichten des Schweizer Verwaltungsrats beginnen früher, als die meisten Organe denken." Die Website betont, dass wer zu spät handelt, sich einer persönlichen Verantwortlichkeit aussetzt, der Moment, in dem die Schieflage absehbar wird, ist der Moment, Rat einzuholen.
Die Beratung unterscheidet sich von klassischer Insolvenzberatung durch ihre Ausrichtung auf Prävention und rechtzeitige Organpflicht. Nicht nur die Gesellschaft selbst braucht Schutz, sondern die Verwaltungsräte haben separate Risiken: Weiterzuhandeln, während die Gesellschaft überschuldet ist, einen Gläubiger zu bevorzugen oder verspätet zu benachrichtigen, kann eine persönliche Haftung an die Organe knüpfen, unabhängig davon, was mit der Gesellschaft geschieht. Goldblum sagt dazu: „Wir beraten die Organe zu ihrer eigenen Lage neben der Unternehmensstrategie und dokumentieren die Entscheidungen, die belegen, dass sie korrekt gehandelt haben." Das ist wesentlich enger gefasst als ein generalisiertes Insolvenzmandat.
Was Goldblum dazu befähigt, ist eine praktische Erfahrung in Sanierung und Insolvenzberatung seit 2014 und eine Integration mehrerer Disziplinen unter einem Dach: Steuerberatung für den Zwischenabschluss (notwendig zur Feststellung von Überschuldung), Finanzmarktrecht für regulierte Gesellschaften, und die rechtliche Begleitung aller Stufen der Insolvenz von der Nachlassstundung über den Konkurs bis zur Distressed M&A, also dem Verkauf einer notleidenden Gesellschaft vor oder während der Insolvenz. Diese Breite ermöglicht es, nicht nur Rettungsvarianten zu sondieren, sondern auch die beste Option für den einzelnen Fall zu empfehlen, und zu implementieren.
Die Belege von der Seite
Die Website nennt sieben Sanierungsleistungen im Detail: (1) Sanierung durch Refinanzierung, Umschuldung oder Kapitalmassnahmen zur Stabilisierung eines Unternehmens vor einem förmlichen Verfahren; (2) Überschuldung (Art. 725 OR) mit Zwischenabschluss, Rangrücktritt und ggf. Gerichtsbenachrichtigung; (3) Nachlassstundung und Nachlassvertrag als gerichtlich überwachter Schutzraum einer lebensfähigen Gesellschaft; (4) GmbH und AG liquidieren durch Gesellschafterbeschluss mit Schuldenruf, Sperrfrist, Schlussabrechnung und Löschung; (5) Konkursverfahren nach Schuldbekämpfungs- und Konkursgesetz (SchKG); (6) Betreibung und Inkasso nach SchKG (Zahlungsbefehl, Rechtsvorschlag, Pfändung); (7) Distressed M&A, der Verkauf einer notleidenden Gesellschaft oder ihrer Aktiven mit Erhalt des Fortführungswerts. Alle sieben Leistungen haben auf der Website eigene Unterseiten mit konkreten Beschreibungen.
Die Firmenseite unterstreicht die zeitkritische Natur der Organpflicht: „Der revidierte Art. 725 OR kennt drei Tatbestände (drohende Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung), und jeder bringt Pflichten mit sich, die in dem Moment einsetzen, in dem die Lage absehbar wird, nicht erst am Tag, an dem der Gesellschaft das Geld ausgeht. Handeln Sie rechtzeitig, steht das ganze Instrumentarium offen: Refinanzierung, Nachlassvertrag, Stundung, Verkauf. Warten Sie, schliessen sich die Optionen eine nach der anderen, bis nur noch Konkurs und persönliche Haftung bleiben." Daneben nennt die Website vier weitere Dienstleistungsbereiche: Firmengründung (GmbH, AG, Holding und Einzelfirma), Treuhand & Substanz (Sitzgesellschaften, Zweckgesellschaften, Verwaltung), Steuern & Buchhaltung (Rulings, Mehrwertsteuer, Revision, Pillar Two), und spezialisierte Gebiete wie FINMA-Regulierung und Kryptowährungen (VASP, DLT, Token, Stablecoins), AML & Compliance, IP & Trademarks, sowie Private Clients & Trusts.
Die Kanzlei präsentiert sich als „unabhängig, owner-managed", nicht Teil eines globalen Netzwerks, mit Konsequenzen für die Entscheidungsfindung: „Entscheidungen werden auf der Stelle getroffen, es gibt einen Ansprechpartner, Gebühren bleiben in der Firma." Sie nennt ihre Spezialisierung so: „Deep-rooted in the Swiss FinTech, Permissions, licences and advisory mandates across financial intermediaries: practical regulatory work, not borrowed expertise since 2014." Die Website erwähnt auch Engagement mit verschiedenen Gebührenmodellen: „Fixed-scope, hourly with a cap, or success-based, whichever fits the matter. Scope is written down before work begins." Die Website nennt fünf Arbeitssprachen: Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Italienisch.
Was die Seite offenlässt
Goldblum veröffentlicht keine Stundensätze, keine Mindestandätze, keine pauschalierten Gebühren und keine Zeitspannen für typische Projekte. Die Website sagt jedoch, dass die Kanzlei Leistungen „Fixed-Fee, capped hourly oder success-based" anbietet und dass „scope and price are agreed in writing before we start", Umfang und Preis werden also schriftlich festgehalten, bevor die Arbeit beginnt. Das ist weniger Information als ein Unternehmen, das seine Gebühren publiziert, aber es gibt einen Hinweis auf das Prozedere. Auch fehlen Angaben über die Anzahl der Mitarbeitenden und explizite Informationen darüber, wie lange eine Nachlassstundung oder eine Konkursbegleitung typischerweise dauert. Die Website nennt sieben anonymisierte Fallbeispiele (Asset Management / FINMA, Crypto / Financial Regulation, Financial Services / Family Office), gibt aber weder Namen noch Zeitdauer der Mandate an. Ebenso fehlt eine Aussage darüber, ob die Kanzlei selektiv arbeitet oder ob sie jedes Mandat annimmt, ob sie also beispielsweise hoffnungslose Konkursfälle ablehnt, bevor sie Zeit verschlingt.
Für wen sie passt und für wen nicht
Die Beratung passt für Verwaltungsräte von GmbH und AG, die in finanzielle Schieflage geraten sind und legal-strukturiert bewältigt werden muss, besonders wenn Haftungsrisiken für die Organe entstanden sind. Auch für grenzüberschreitend tätige Gesellschaften ist Goldblum die richtige Wahl (Mehrfachpräsenz in fünf Schweizer Städten, fünf Arbeitssprachen, spezialisiertes Finanzmarktrecht, Crypto- und FINMA-Erfahrung, branchenspezifische Desks). Für Gründer:innen, die erst die erste Gesellschaft aufbauen und später Sanierung brauchen, ist die Kanzlei auch später ein guter Partner, eine Gesellschaft, die bei Goldblum gründet, kann später bei derselben Kanzlei beraten werden, wenn es eng wird, ohne den Ansprechpartner wechseln zu müssen.
Für Einzelfirmen, die einfach nur Schulden haben, ist Goldblum wahrscheinlich Overkill, die Beratung ist auf komplexe Unternehmensstrukturen, regulierte Tätigkeiten und mehrschichtige Lösungen ausgerichtet, nicht auf Einzelfirmen mit privaten Krediten. Für Privatkonkurse (Personen, nicht Gesellschaften) ist die Kanzlei nicht das richtige Anlaufziel; hier sind lokale Schuldenratungsstellen oder kleinere Generalist:innen in der näheren Umgebung die bessere Wahl. Eine Einzelfirma mit blockierter Liquidität könnte von dieser Firma beraten werden, aber nicht mit der Tiefe an Governance-Analyse und Haftungsschutz wie eine AG in drohender Überschuldung. Wer sehr kleine oder einfache Mandate sucht, wird bei Goldblum wegen der erforderlichen Strukturiertheit und Dokumentation wahrscheinlich nicht die wirtschaftlichste Lösung finden.