OBT AG

St. Gallen

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OBT berät bei der Wahl der Abrechnungsmethode, der richtigen Steuerpflicht-Beurteilung und der korrekten Rechnungsstellung für steuerbare und von der MWST ausgenommene Umsätze. Für Immobiliengesellschaften und Gemeinden, die gemischte Verwendung von Liegenschaften abrechnen müssen, bietet OBT Beratung zur Vorsteuerkorrektur und zur Option für die freiwillige Versteuerung.

Dazu kommen Beratungen zu Import- und Exportgeschäften, zur Dreiecksgeschäft-Abwicklung und zur Ortsbestimmung bei Dienstleistungen. OBT begleitet auch Mandanten, bei denen die ESTV eine Kontrolle ankündigt.

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