ABT Treuhand AG

Frauenfeld

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ABT Treuhand berät Gründer im Thurgau bei der Frage, welche Rechtsform für ihren Betrieb sinnvoll ist, und erläutert die Unterschiede zwischen Einzelfirma, GmbH und AG aus steuerlicher und haftungsrechtlicher Sicht. Das Team erstellt die Gründungsstatuten, koordiniert die Beurkundung und den Handelsregistereintrag und meldet das neue Unternehmen bei den Sozialversicherungen und der Steuerverwaltung Thurgau an.

Nach der Gründung übernimmt ABT Treuhand auf Wunsch Buchhaltung, Lohnadministration und Steuerdeklaration als vollständiges Treuhandmandat.

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