ABT Treuhand AG

Frauenfeld

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ABT Treuhand prüft für neue Mandanten, ob und ab wann die MWST-Pflicht einsetzt, und wählt gemeinsam die passende Methode. Das Team erstellt und reicht die Quartalsabrechnungen fristgerecht ein und klärt Grenzfälle mit der ESTV, sofern nötig. Für ostschweizer KMU, die häufig Waren nach Deutschland oder Österreich liefern, klärt das Büro die korrekte MWST-Behandlung von Exporten und Reihengeschäften.

Bei bestehenden Mandanten prüft ABT Treuhand die Abrechnungen auf Fehler und bietet bei angekündigten ESTV-Kontrollen Unterstützung an.

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