ABT Treuhand AG
Frauenfeld
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ABT Treuhand prüft für neue Mandanten, ob und ab wann die MWST-Pflicht einsetzt, und wählt gemeinsam die passende Methode. Das Team erstellt und reicht die Quartalsabrechnungen fristgerecht ein und klärt Grenzfälle mit der ESTV, sofern nötig. Für ostschweizer KMU, die häufig Waren nach Deutschland oder Österreich liefern, klärt das Büro die korrekte MWST-Behandlung von Exporten und Reihengeschäften.